der Miterbe

der Miterbe
- {coheir} người cùng thừa kế

Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.

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  • Miterbe, der — Der Mitêrbe, des n, plur. die n, Fämin. die Miterbinn, eine Person, welche mit einer andern an einer und eben derselben Erbschaft Theil hat; ein Erbgenoß, bey dem Notker Geerbe …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Miterbe — Miterbe, Personen, die nebeneinander Erben geworden sind (s. Erbe). In einem solchen Fall erwerben die einzelnen Erben nicht ein ihrer Verfügung unterliegendes Recht an den einzelnen Nachlaßgegenständen, sondern nur an dem ihrer Erbquote… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Miterbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Miterbe — Mịt|er|be 〈m. 17〉 einer der Erben * * * Mịt|er|be, der; n, n: jmd., der mit anderen zusammen Erbe von etw. ist. * * * Mit|erbe,   eine von mehreren Personen, die zusammen bei einem Erbfall erben und notwendigerweise eine Erbengemeinschaft (die… …   Universal-Lexikon

  • Erbgenoß, der — Der Êrbgenóß, des ssen, plur. die ssen, der Genoß an einer Erbschaft; der Miterbe, welche Benennung üblicher ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Miterbe — Mịt|er|be, der …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auflage (Zivilrecht) — Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll. Anders als bei der Bedingung hängt aber die Wirksamkeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Auflage — Auflage, die Anordnung eines von den Staats oder Ortsbürgern zu entrichtenden Beitrags zur Befriedigung öffentlicher Bedürfnisse (Gebühren, Steuern, insbes. indirekte); dann dieser Beitrag selbst. Gemeinde und Kreisauflagen werden oft kurzweg… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbengemeinschaft — Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich (Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (Nachlass) eines Verstorbenen (Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB). Die eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Alleinerbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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